BVfK - Wochenendticker 18. Mai 2019

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Die besten Geschäfte sind manchmal diejenigen, auf die man verzichtet

 

Kfz-Betrieb: Kfz-Handel zunehmend im Visier organisierter Kriminalität

 

ERNEUTER ANSTIEG BEI REPARATURKOSTEN

Aktuelle Auswertung von CarGarantie zur Schadenverteilung 

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Unabhängigkeitserklärung Teil 44: Die wichtigsten Faktoren für ein positives Ranking

 

Termine:

Save the date: 12. September BVfK-IAA-Händlerabend 2019! 

 

Save the date: 2. Mai 2020 großer BVfK-Jubiläumskongress "Rhein in Flammen"

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: 

Update: EU-Richtlinie über den Warenhandel 

Verjährungsfrist bei gebrauchten Fahrzeugen weiterhin auf 1 Jahr reduzierbar

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

Sie konnten im letzten Wochenendticker bereits lesen, dass die Übernahme von Scout24 durch die Finanzinvestoren Blackstone und Hellman & Friedman wahrscheinlich scheitern würde. Das bestätigte sich kurz darauf am vergangenen Dienstag. Wir müssen lediglich die Überschrift korrigieren. So war es nicht ein 5,7-Millionen Deal, der gescheitert ist, sondern, so wie dann auch im Artikel richtig dargestellt, ein 5,7-Milliarden Deal.

Um 110 Milliarden Euro ging es auf der dritten Fachkonferenz „Geldwäscheprävention im Automobilhandel“ in Köln. So hoch schätzt Europol die jährlichen Erlöse aus kriminellen Aktivitäten in der Europäischen Union und sieht den Kfz-Handel zunehmend im Visier organisierter Kriminalität.

Man könnte meinen, dass wir uns nicht so sehr mit Milliarden-Themen befassen sollten, denn in dieser Liga spielen wir nicht. Das ist ebenso richtig, wie wir dennoch Teil eines Gesamtgefüges sind und durch unsere Gebührenzahlungen an die Börsen ebenso zu deren Wertsteigerung beitragen, wie wir Teil des großen Automarkt-Geschehens sind, in dem es nicht nur ehrenwerte Kaufleute gibt.

Es gilt daher, sein Bewusstsein für die Umgebung zu schärfen, denn wie wir beim großen Steuerskandal gesehen haben, schützt rechtskonformes Handeln nicht vor massiven Problemen. Was im Zusammenhang mit Geldwäsche rechtskonform ist, lässt sich nur bedingt definieren, denn der Gesetzgeber verlangt im Umgang mit fragwürdigen Unternehmen eine feine Nase und Fingerspitzengefühl, lässt uns jedoch mit präziserer Erklärung allein.

Insofern gilt auch hier die alte Weisheit, dass die besten Geschäfte manchmal diejenigen sind, auf die man verzichtet. 

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Kfz-Betrieb: Kfz-Handel zunehmend im Visier organisierter Kriminalität

In Deutschland ist die organisierte Kriminalität weit verbreitet. Allein in Nordrhein-Westfalen zählt das Landeskriminalamt 104 Clans, die in den Großstädten an Rhein und Ruhr mit illegalen und scheinbar legalen Geschäften, darunter auch im Autohandel, aktiv sind – meist mit dem Ziel, zu betrügen und Geld zu waschen, wie NRW-Innenminister Herbert Reul im Rahmen der Vorstellung des ersten Lagebilds zur Clankriminalität erläuterte. Hier geht´s zum vollständigen Artikel:

>>> Kfz-Betrieb: Kfz-Handel zunehmend im Visier organisierter Kriminalität.

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Bild: BVfK trifft Garantiepartner CarGarantie/GSG in Freiburg: Ralf Buruck (GF GSG), Ansgar Klein (BVfK), Bernhard Becklönne (Direktor Vertrieb CarGarantie), Dr. Marcus Söldner (Vorstandsvorsitzender CarGarantie). (v.l.n.r.)

 

ERNEUTER ANSTIEG BEI REPARATURKOSTEN

 

Aktuelle Auswertung von CarGarantie zur Schadenverteilung 

Die Tendenz zu höheren Reparaturkosten setzt sich fort: Nach einer Phase der relativen Stabilität verzeichnen die durchschnittlichen Reparaturkosten bei Gebrauchtwagen auch 2018 wieder einen deutlichen Anstieg. Das zeigt die Auswertung der Versicherungsbestände des Garantie- und Kundenbindungs- Spezialisten CarGarantie.

Für die Untersuchung wurden 767.262 ausgelaufene Gebrauchtwagen-Garantien und 240.956 ausgelaufene Neuwagen-Garantien sämtlicher Marken und Modelle mit einer Laufzeit von 12, 24 und 36 Monaten ausgewertet. Insgesamt verwaltet CarGarantie in seinem Portfolio über 2 Millionen Garantieverträge und arbeitet mit mehr als 23.000 spezialisierten Fachhändlern in 22 Ländern zusammen.

Gestiegene Kundenansprüche

Die Ansprüche von Fahrzeugkäufern steigen seit Jahren kontinuierlich an. Gleichzeitig sind sie sich ihrer Rechte bezüglich Gewährleistung bewusst und haben entsprechend hohe Erwartungen. Hersteller beantworten diese Ansprüche mit höherer Qualität und immer neuen Funktionen:

Moderne Autos werden immer besser und immer vielfältiger. Die Kehrseite der Medaille zeigt sich bei den Reparaturkosten. Nachdem der durchschnittliche Schadenbedarf jahrelang zwar kontinuierlich, aber moderat anstieg, sind seit zwei Jahren deutliche Sprünge zu beobachten. Bereits 2017 war mit einem Anstieg von 502 auf 514 Euro ein besonders hoher Zuwachs zu verzeichnen. 2018 zeigt sich, dass dies keine Ausnahme war: In diesem Jahr stiegen die durchschnittlichen Reparaturkosten auf 527 Euro.

Motor verantwortlich für die teuersten Schäden

Im Gebrauchtwagen-Bereich zeigt sich der Kostenanteil der einzelnen Bauteile nahezu unverändert: Wie schon im Vorjahr ist auch diesmal der Motor für die meisten Kosten verantwortlich (2017: 24,2 %, 2018: 23,6 %), gefolgt von der Kraftstoffanlage inklusive Turbolader und dem Getriebe. Die Kraftstoffanlage verzeichnet dabei einen geringen Anstieg von 0,5 % auf 28,2 %, das Getriebe einen sehr geringen Rückgang auf 11,6 % (2017: 11,7 %).

Bei den Neuwagen zeigt sich eine andere Reihenfolge:

War im letzten Jahr noch die Kraftstoffanlage für die meisten Kosten verantwortlich, liegt in diesem Jahr auch hier der Motor auf Platz 1, mit einem Zuwachs von 1 % auf 21,3 % (Abbildung 2). Die Kraftstoffanlage folgt mit 21 % auf Platz 2 (2017: 20,3 %), die elektrische Anlage, die 2017 noch auf Platz 4 lag, folgt 2018 auf Platz 3 (-0,6 % auf 10,7 %).

Motor bei Schadenhäufigkeit auf Platz 3 und 4

Der Anteil der Schadenhäufigkeit zeigt kaum Veränderungen zum Vorjahr. Obwohl der Motor sowohl bei Gebraucht- als auch bei Neuwagen für die meisten Kosten verantwortlich ist, liegt er bei der Schadenhäufigkeit mit 10,8 % nur auf Platz 3 (Gebrauchtwagen) beziehungsweise mit 8,7 % auf Platz 4 (Neuwagen). Bei Neuwagen ist wie schon im Vorjahr die Komfortelektrik auf Platz 3 (9,5 %, ein Anstieg von 0,7 %).

Auf Platz 2 folgt bei Gebraucht- und Neuwagen unverändert die elektrische Anlage (Gebrauchtwagen: 17,4 %, Neuwagen: 17,8 %) mit ähnlichen Werten wie im Vorjahr.

Ebenfalls wie im Vorjahr liegt die Kraftstoffanlage inklusive Turbolader auf Platz 1 mit einem Anteil von 19,9 % (Gebrauchtwagen) bzw. 21,5 % (Neuwagen). Die Kraftstoffanlage ist bei beiden Fahrzeugarten also für rund ein Fünftel aller Schäden verantwortlich.

>>>Hier geht’s zum vollständigen Bericht und Newsletter der CarGarantie

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Unabhängigkeitserklärung Teil 44: Die wichtigsten Faktoren für ein positives Ranking

Backlinks

Der, laut Google, wohl wichtigste Faktor für ein gutes Ranking in den Suchmaschinen. Banklins sind Links auf anderen Internetseiten, die auf Ihre Homepage führen.
Dabei gilt nicht nur die Menge der Backlinks ´, sondern auch die Reputation der Seiten, die den Backlink enthält. Große bekannte Portale wie mobile, autoscout24 und die Social Networks wie Youtube und Facebook sind solche Seiten.
Versuchen Sie allso immer in Ihren öffentlichen Profilen die URL ihrer Händlerwebseite einzutragen, davon profitieren Sie allemal durch mehr Besucher.

Content - Inhalte

Wie auch schon in vergangenen Beiträgen ausführlich berichtet, gehören die Seiteninhalte wie Texte, Bilder und Videos auch mit zu den wichtigsten Kriterien. Schreiben Sie gut strukturierte Texte mit kurzen gut zu lesenden Absätzen und verwenden Sie Zwischenüberschriften.
Erfinden Sie auch keine eigenen Namen oder Beschreibungen, sondern orientieren Sie sich immer an dem, was ein Suchender in die Suchmaschine eintippen würde um das gewünschte Ergebnis zu erhalten.

Meta-Daten

Das sind die Informationen, die den Inhalt der entsprechenden Seite kurz beschreibt. Das was Sie als Text in den Suchmaschinen angezeigt bekommen.
Dabei sollte Sie immer darauf achten, das jede Seite eine individuelle Meta-Beschreibung erhält, die zu jeweiligen Inhalt passt. Denn diesen Text bekommt der Suchende als erstes zu sehen und sollte ihn möglichst dazu verleiten Ihre Seite zu besuchen.

Page-Speed

Wie letzte Woche berichtet ist die Geschwindigkeit, mit der Ihre Seite läd, mit einer der wichtigen Faktoren für ein gutes Nutzererlebnis. Denn nichts ist langweiliger als zu warten, denn damit ist eine hohe Absprungrate vorprogrammiert.
Wie Sie die Geschwindigkeit Ihrer Seite optimieren können, können Sie im letzten Wochendticker nachlesen.

Übrigens: Auch ältere Beiträge aus all unseren Wochenendtickern sind jederzeit in Ihrem Mitgliederbereich auf bvfk.de verfügbar für Sie und können nach Stichworten durchsucht werden.

>>> Wochentickerarchiv

Ein sonniges Wochenende wünscht

Ihre BVfK-IT

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Save the date: 12. September BVfK-IAA-Händlerabend 2019!

Das BVfK-Team lädt wieder zum traditionellen BVfK-IAA-Händlerabend ein, der wie gewohnt in Bad Homburg, gut erreichbar und dennoch nur 17 S-Bahn-Minuten vom Messegelände entfernt ist. Ein weiterer Vorteil sind Übernachtungspreise ohne exorbitante IAA-Aufschläge. 

Planen Sie jetzt Ihren IAA-Besuch und verbinden diesen mit der Teilnahme am wie gewohnt interessanten und unterhaltsamen BVfK-Händlerabend mit vielen neuen Informationen und wertvollem Erfahrungsaustausch.

In Kürze erfolgen weitere Informationen zur Anmeldung und Buchung.

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Save the date: 2. Mai 2020 großer BVfK-Jubiläumskongress "Rhein in Flammen"

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Update: EU-Richtlinie über den Warenhandel

 

Verjährungsfrist bei gebrauchten Fahrzeugen weiterhin auf 1 Jahr reduzierbar

Wir hatten nach Hinzugewinn der Erkenntnisse des 12. Deutschen Autorechtstags bereits über das Bevorstehen einer neuen „Schuldrechtsreform“ berichtet und Entwarnung hinsichtlich der damit einhergehenden Auswirkungen für den Kfz-Handel gegeben. Nachdem der Richtlinienentwurf nunmehr am 15.04.2019 vom europäischen Rat angenommen wurde, haben die nationalen Gesetzgeber nach in Kürze zu erwartender Veröffentlichung im Amtsblatt 2 Jahre lang Zeit, die darin enthaltenen Regelungen in das jeweilige Landesrecht umzusetzen. Grund genug noch einmal einen Blick darauf zu werfen, was jetzt auf den Handel zukommt.

Harmoniebedürftig

Anlass für den Richtlinienentwurf bot nicht etwa eine beobachtete Schieflage bei der Abwicklung von Gewährleistungsfällen, sondern die derzeit vermisste EU-weite Harmonisierung kaufrechtlicher Vorschriften. Die im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat geltenden Regelungen weichen mitunter stark voneinander ab, sodass im Sinne eines immer stärker zusammenwachsenden Europas und einer ständigen Ausweitung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs eine Vereinheitlichung aus Sicht des Europaparlaments schier unerlässlich erscheint. Im Fokus steht dabei der Verbraucherschutz.

Es gibt vorerst keinen Grund zur Panik…

… denn die Änderungen sind überschaubar und zum Teil durchaus positiv zu bewerten. Um die schlechte Nachricht vorwegzunehmen: Es bleibt bei der angedeuteten Verlängerung der Beweislastumkehr auf 12 Monate, auch für gebrauchte Sachen. Den Mitgliedstaaten wurde sogar die Möglichkeit der Ausweitung auf 24 Monate eingeräumt, wobei davon auszugehen ist, dass der deutsche Gesetzgeber hiervon keinen Gebrauch machen wird. Diese Vermutungsregel zugunsten des Käufers greift aber nach wie vor nicht, wenn sie mit der Art des Mangels oder der Kaufsache unvereinbar ist (Beispiel: Verschleißteile). Dennoch ein für den Handel nachteiliger Aspekt, dessen Auswirkungen zu beobachten sein werden.
Spannend wird es zudem bei Waren mit digitalen Inhalten, mit denen auch Fahrzeuge zunehmend versorgt werden. Dem Verbraucher soll ein Recht auf Updates innerhalb eines „angemessenen Zeitraums“ eingeräumt werden. Dieser beurteilt sich nach Art und Zweck der zu aktualisierenden Funktion. Eine eher ungenaue Beschreibung, die sicher Anlass für Diskussionen bieten wird.

Händlerfreundlich ist hingegen der Umstand, dass der Käufer seine Rechte verlieren soll, wenn er nicht innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten auf die Vertragswidrigkeit/den Defekt hinweist. Jedenfalls kann der deutsche Gesetzgeber von einer solchen Regelung laut Richtlinie ausdrücklich Gebrauch machen.
Haftungsfrist vs. Verjährungsfrist – Alles auf Anfang?
Für viel Aufsehen hatte die 2017 ergangene Ferenschild-Entscheidung des EuGH gesorgt, infolge derer der BVfK zur Schaffung von Rechtssicherheit und zu Vermeidung im Raum stehender Abmahngefahren seine Vertragsformulare angepasst hatte.

Nach dem Urteil soll entgegen der derzeit nationalen Regelung nur die Haftungsfrist, also der Zeitraum, innerhalb dessen ein Mangel auftritt, auf ein Jahr verkürzt werden können, nicht jedoch die Verjährungsfrist, innerhalb derer der Käufer seine Ansprüche geltend machen kann. Diese soll unabdingbar 2 Jahre betragen.
Mit Erstaunen liest man allerdings nun in Artikel 10 Abs. 6 der Richtlinie:
„Die Mitgliedsaaten können vorsehen, dass sich der Verkäufer und der Verbraucher im Falle von gebrauchten Waren auf Vertragsklauseln oder Vereinbarungen über kürzere Haftungszeiträume oder Verjährungsfristen […] einigen können, sofern diese kürzeren Fristen ein Jahr nicht unterschreiten.“

Auch die bereits veröffentlichten Erwägungsgründe der Richtlinie lassen darauf schließen, dass der Gesetzgeber den Besonderheiten gebrauchter Waren und deren oftmals schwer abzuschätzender Beschaffenheit Rechnung tragen möchte. Zwar steht die Umsetzung in nationales Recht, die nach derzeitigem Stand spätestens Mitte 2021 erfolgt sein muss, noch aus. Man darf aber vorsichtig optimistisch sein, dass der Gesetzgeber am bisherigen Gesetzeswortlaut festhalten und demnach die Verkürzung der Verjährungsfrist zulassen wird. Für Kfz-Händler eine äußerst begrüßenswerte Prognose!

Was bedeutet das aber für den status quo?

Derzeitige Verträge, die eine Haftungsverkürzung auf 1 Jahr vorsehen, könnten vor dem Hintergrund der EuGH-Entscheidung nach wie vor angreifbar sein. Stellt man im Vertrag nicht im Sinne des EuGH ausdrücklich klar, dass ausschließlich die Haftungsfrist (1 Jahr) und nicht die Verjährungsfrist (2 Jahre) verkürzt werden soll, so haftet der Händler im schlimmsten Fall volle 2 Jahre für das Auftreten von Mängeln. Im Wege richtlinienkonformer Auslegung wäre nämlich der Bestandteil der gesetzlichen Norm, welche die Fristverkürzung ermöglicht, schlicht zu streichen. Dies hätte zur Folge, dass gebrauchte Waren wie neue zu behandeln wären. Deshalb hat sich der BVfK an vielen Fronten ausdrücklich für Anpassungen der Verträge ausgesprochen und an Veranstaltungen teilgenommen, die Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren haben. Weiterhin empfehlen wir derzeit auch die Verwendung der BVfK-Formulare mit angepasster Klausel. Jedenfalls so lange, bis der Gesetzgeber reagiert hat oder eine anderweitige Klarstellung erfolgt.

Man könnte sich aber auch auf den Standpunkt stellen, dass eine Anpassung der Vorschriften gar nicht nötig ist. Wenn die Richtlinie nunmehr vorsieht, dass sowohl Haftungs- als auch Verjährungsfrist verkürzt werden können, steht die hierzulande geltende Regelung dem nämlich nicht entgegen. Sollte es zwischenzeitlich zu einem Streitfall kommen, bei dem die Verjährungseinrede eine Rolle spielt, bestehen somit durchaus gute Chancen, die Verjährungsverkürzung im Wege richtlinienkonformer Auslegung aufrechtzuerhalten!

Der BVfK wird die Entwicklungen beobachten und auswerten und fortlaufend an dieser Stelle berichten!

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

>>> Formular zur Diesel-Problematik

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Termine:

12.09.2019: BVfK-IAA-Händlerabend

02.05.2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress "Rhein in Flammen"

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